In einer ruhigen Umgebung, befindet sich ein Grundstück von 586 m2 (Bauzone) mit Meerblick. Laut Stadtentwicklungsplan gehört das Grundstück zum bebauten Teil des Baugebietes mit der Bezeichnung S – Wohnnutzung, erfüllt jedoch aufgrund seiner unzureichenden Breite nicht die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung. Das Gelände ist fallend und unregelmäßig geformt, die Breite der asphaltierten Zufahrtsstraße beträgt nur 7 m, während die Länge des Grundstücks ca. 74 m beträgt. Das Grundstück wurde nicht geräumt und es gibt niedrige Pflanzen und Büsche darauf. Die komplette Infrastruktur befindet sich in unmittelbarer Nähe des Grundstücks. Das Meer/Strand ist 150 m und das Stadtzentrum i350 m entfernt.